OER-Förderung durch das Land NRW

OER, Open

Aktuell ist es möglich die Entwicklung digitaler Lehr-/Lernangebote als OER durch das Land NRW fördern zu lassen. Dies geschieht im Rahmen der Förderlinie OERContent.nrw:

https://www.mkw.nrw/netzwerk-landesportal

 

oer-buchstaben

Die Auflage hinsichtlich OER  ist, dass die im Rahmen dieser Förderlinie entstehenden Lehr-/Lernangebote unter der Lizenz „CC BY-SA 4.0“ „CC BY 4.0“ oder „CC 0“ im OER-Bereich und im Bereich für die Studierenden des Landesportals DH-NRW eingestellt werden.

Weitere Auflagen sind:

  • Lehr-/Lernangebot basierend auf einem wissenschaftlich begründeten didaktischem Konzept (im Antrag zu dokumentieren)
  • curriculare Absicherung
  • Einsatzprognose mind. 10 Semester
  • Vorlage eines Konzepts zur Qualitätssicherung mit folgenden Mindeststandards:

               1)    Durchführung einer Usability-Studie mit mindestens einem n>15. 
               2)    Standardisierte Teilnehmendenevaluation im Rahmen eines Pretests vor der Freischaltung des digitalen Lehr-/Lernangebots mit mindestens einem n>50.

 

  • Interoperabilität mit verschiedenen LMS (Moodle, Ilias)
  • responsiv
  • keine proprietären Browser-Erweiterungen
  • Umsetzung der Mindestanforderungen für das Corporate Design des Landesportals 
  • Verbundantrag mit Beteiligung von Lehrenden von mindestens drei antragsberechtigten Hochschulen
  • aktive Mitwirkung am Aufbau einer NRW-weiten Fach-Community zur Dissemination und Evaluation digitaler Lehr-/Lernangebote
  • Organisation mindestens jährlicher Fach-Community-Treffen
  • Teilnahme an einem gemeinsamen „Kick off“ für alle in dieser Förderlinie geförderten Projekte
  • Teaservideo mit max. 90 Sekunden Länge

Förderung

  •  max. 500.000 Euro für max. zwei Jahre
  •  Personal-, Sach- (u.a. Lizenzkosten) und Reisemittel sowie Mittel zur Organisation der Fach-Community-Treffen
  •  Förderbeginn: 1.3.2020 bis 31.5.2020
  •  30.11.2019: Bewerbungsfrist