OER-Förderung durch das Land NRW
Aktuell ist es möglich die Entwicklung digitaler Lehr-/Lernangebote als OER durch das Land NRW fördern zu lassen. Dies geschieht im Rahmen der Förderlinie OERContent.nrw:
https://www.mkw.nrw/netzwerk-landesportal
Die Auflage hinsichtlich OER ist, dass die im Rahmen dieser Förderlinie entstehenden Lehr-/Lernangebote unter der Lizenz „CC BY-SA 4.0“ „CC BY 4.0“ oder „CC 0“ im OER-Bereich und im Bereich für die Studierenden des Landesportals DH-NRW eingestellt werden.
Weitere Auflagen sind:
- Lehr-/Lernangebot basierend auf einem wissenschaftlich begründeten didaktischem Konzept (im Antrag zu dokumentieren)
- curriculare Absicherung
- Einsatzprognose mind. 10 Semester
- Vorlage eines Konzepts zur Qualitätssicherung mit folgenden Mindeststandards:
1) Durchführung einer Usability-Studie mit mindestens einem n>15.
2) Standardisierte Teilnehmendenevaluation im Rahmen eines Pretests vor der Freischaltung des digitalen Lehr-/Lernangebots mit mindestens einem n>50.
- Interoperabilität mit verschiedenen LMS (Moodle, Ilias)
- responsiv
- keine proprietären Browser-Erweiterungen
- Umsetzung der Mindestanforderungen für das Corporate Design des Landesportals
- Verbundantrag mit Beteiligung von Lehrenden von mindestens drei antragsberechtigten Hochschulen
- aktive Mitwirkung am Aufbau einer NRW-weiten Fach-Community zur Dissemination und Evaluation digitaler Lehr-/Lernangebote
- Organisation mindestens jährlicher Fach-Community-Treffen
- Teilnahme an einem gemeinsamen „Kick off“ für alle in dieser Förderlinie geförderten Projekte
- Teaservideo mit max. 90 Sekunden Länge
Förderung
- max. 500.000 Euro für max. zwei Jahre
- Personal-, Sach- (u.a. Lizenzkosten) und Reisemittel sowie Mittel zur Organisation der Fach-Community-Treffen
- Förderbeginn: 1.3.2020 bis 31.5.2020
- 30.11.2019: Bewerbungsfrist